In Bayern ist das Ablegen einer Hundeführerscheinprüfung bisher freiwillig. Erfreulicherweise honorieren einzelne Gemeinden eine bestandene Prüfung mit einer Reduzierung der Hundesteuer. Daneben gibt es auch immer wieder Situationen, in denen man eine solche Prüfung für die Zulassung sonstiger Aktivitäten mit Hund benötigt, z.B. für Hunde-Besuchsdienste in der Schule oder im Altenheim. Bitte informiert euch in solchen Fällen aber immer genau, welche Prüfung(en) dafür anerkannt werden und welche nicht - leider herrscht dabei bisher eine große Willkür.
Bei Helgas Hundeteam könnt ihr im Rahmen des "Der tut nix!"-Seminars einen deutschlandweit vielfach anerkannten schriftlichen theoretischen Sachkundenachweis ablegen (ganz unabhängig vom eigenen Hund, sehr gerne auch schon vor Adoption eines Hundes). Daneben bieten wir euch im Rahmen unseres DOG-Tests eine weitere schriftliche theoretische Prüfung an.
Der Schwerpunkt beim DOG-Test liegt auf dem praktischen Sachkundenachweis. Voraussetzung dafür ist (wie bei der Autoführerscheinprüfung) das Bestehen eines theoretischen Sachkundenachweises wie z.B. der D.O.Q.-Test 2.0, die Prüfung im Rahmen des "Der tut nix!"-Seminars oder die DOG-Test-zugehörige Theorieprüfung. Weitere Prüfungen können nach Absprache mit uns anerkannt werden.
Im praktischen Teil des DOG-Tests soll festgestellt werden, ob der Hundeführer in der Lage ist, seinen von ihm vorgestellten Hund in der Öffentlichkeit so zu kontrollieren, dass von dem Team keine erkennbare Gefahr für Dritte ausgeht und Dritte nicht belästigt werden. Bei der Prüfung wird neben der Fähigkeit, das Verhalten seines Hundes zu kontrollieren, vor allem auch das vorausschauende und umsichtige Verhalten des Hundeführers bewertet. So ist es zum Bestehen der Prüfung nicht erforderlich, dass der Hund z.B. bei Begegnungen mit Passanten in möglichst geringem Abstand vorbeigeführt wird oder sich in einer bestimmten „Fußposition“ befindet. Ist der Hundeführer der Ansicht, dass sich sein Hund bei der Unterschreitung eines bestimmten Abstandes bedroht fühlt, so darf er z.B. den Abstand vergrößern und dem Passanten ausweichen usw. Entscheidend ist einzig und allein, dass eine Gefährdung und Belästigung der Passanten vermieden wird.
Die gesamte Prüfungsordnung zum DOG-Test findet ihr hier: